VEREIN STEGANLAGE

Die Steganlage ist ganzjährig im Betrieb.

Unseren Mitgliedern stehen ein Mastkran und gut ausgestattete Räumlichkeiten auf dem Hausboot „Holstein“ zur Verfügung: Vereinsräume, Umkleideraum mit Schränken, eine kleine Werkstatt, Dusche, Damen- und Herren-WC.

Stegplätze

Anz. Größe Mitglied
Jahresmiete ab 2021
Gastlieger
Monatsmiete
6.00 x 2.45 m 308,00 € 80,00 €
7.00 x 2.56 m 376,00 € 90,00 €
7.50 x 2.56 m 403,00 € --
8.00 x 2.66 m 428,00 € 110,00 €
8.00 x 3.17 m 528,00 € 130,00 €
9.00 x 3.17 m 596,00 € 150,00 €
9.00 x 3.51 m 660,00 € 170,00 €
10.00 x 3.80 m 788,00 € 200,00 €
10.50 x 3.17 m 696,00 € --
12.00 x 4.00 m 1000,00 € 250,00 €

Längen und Breiten sind Achsmaße mit bauüblichen Toleranzen.

Vierteljährliche Zahlung ist moglich.

Die Liegezeit für Gastlieger ist befristet.

Freie Liegeplätze bitte beim Hafenmeister erfragen!

Nutzungsregelung der Steganlage „Am Großen Fenster“

Das Betreten der Anlage ist nur Mitgliedern, Mietern sowie deren Angehörigen gestattet und erfolgt auf eigene Gefahr. Gäste haben nur in Begleitung der berechtigten Personen Zutritt. Hunde sind an der Leine zu führen.

Die besondere Gestaltung der Anlage ist für Kinder besonders gefährlich. Es besteht daher für Kinder eine erhöhte Aufsichtspflicht der Eltern bzw. deren Vertreter. Insbesondere sollen Kinder auf der Anlage nicht rennen und Nichtschwimmer müssen Schwimmwesten anlegen.

Regelungen über das Verhalten in der Anlage und die Nutzung der Einrichtungen trifft der Hafenmeister.

Soweit vom Hafenmeister keine Regelungen getroffen sind oder werden, gilt das Nachstehende:

  1. Toiletten sind sauber und die Türen geschlossen zu halten. Wasserverbrauch und Abfallmengen sind wegen hoher Entsorgungskosten auf das unbedingt Notwendige zu beschränken; Spülen unter fließendem Wasser ist zu vermeiden. Wasserhähne nach Benutzung sofort schließen.
  2. Abfälle sind in den dafür bestimmten Behältern zu entsorgen und nicht daneben zu legen. Motoröl, Kraftstoffe und Bilgenwasser müssen fachgerecht bei anerkannten Annahmestellen entsorgt werden. Die genannten Stoffe dürfen nicht ins Wasser gelangen. Pflege und Instandsetzungsarbeiten an den Booten sind bei uns behördlich untersagt (Wasser- bzw. Naturschutzzone). Feuergefährliche Stoffe dürfen weder am oder im Bootshaus noch auf den Stegen gelagert werden.
  3. Es dürfen keine Gegenstände wie z. B. Transportwagen oder Fahrräder auf den Stegen abgestellt werden. Es muss stets ungehinderter Zugang zu den Booten bestehen. Stromleitungen müssen so verlegt werden, dass keine Stolpergefahr besteht. Dauerhafte Kabel sind mit geeignetem Befestigungsmaterial unterhalb der Stege kurzschlusssicher anzubringen.
  4. Bitte beachten, dass Motorboote, auch als Gastlieger, in und an der Anlage nicht zugelassen sind.
  5. Für Segelboote ist das Anlegen an den Kopfstegen nur kurzfristig (max. 1 Stunde) zur Aufnahme von Mitfahrern bzw. Ausrüstung gestattet.
  6. Zum Festmachen der Boote ist fachgerechtes Tauwerk mit Ruckdämpfern und seemännischen Knoten zu verwenden. Nordwestseitig sind zwei Leinen auszubringen. Auf angemessenen Abstand zu Nachbarbooten und Stegen achten. Boote ab 3 Tonnen müssen Springs ausbringen um bei Starkwind Stegberührung zu vermeiden. Auf jeder Seite sind zwei intakte Fender auszubringen.
  7. Auf das Verbot des Befahrens der Wasserschutzzone (Uferweg) mit KFZ ohne Sondergenehmigung wird ausdrücklich verwiesen. Ein Verstoß dagegen begründet den Vereinsausschluss.
  8. Ruhe störender Lärm ist zu vermeiden. Stehendes und laufendes Gut sind so zu sichern und abzuspannen, dass die Nachtruhe nicht gestört wird. Tongeräte sind so leise zu betreiben, dass Vereinskameraden nicht belästigt werden. Bootsmotorengeräusche bitte auf das technisch unumgängliche Maß beschränken.
  9. Bitte bei der Nutzung der Vereinsräume Rücksicht auf die Gemeinschaft nehmen, insbesondere das Rauchverbot, allgemeine Ordnung und Sauberkeit beachten.
  10. Das Grillen ist nur auf dem dafür vorgesehenen Grillplatz (Hauptsteg) erlaubt.
  11. Mitglieder bzw. Gäste haften für alle Schäden, die von ihnen an der Anlage und an Booten verursacht werden.

28.08.2018