VEREIN UMWELT

Wir Segler üben eine Sportart aus, die nicht in der geschlossenen Turnhalle stattfindet, sondern in der freien Natur. Wir erfreuen uns an sauberen Gewässern und einer intakten Tier- und Pflanzenwelt. Schon daher ist es unser eigenes Interesse, dass diese Umwelt in einem guten Zustand erhalten bleibt und wir sie möglichst wenig beeinträchtigen; aber wir übernehmen durch die Natur-Nutzung auch eine Verantwortung.

Zum Thema Umweltschutz gibt es inzwischen Unmengen von Gesetzen und Vorschriften, die wir hier nicht alle aufführen möchten. Stattdessen möchten wir ein paar praktische Hinweise für Segler geben.

 

Wasserschutzgebiete

Unsere Steganlage liegt inmitten eines Wassergewinnungsgebietes. Hier wird aus einer ganzen Reihe von Brunnen, die sich am Havelufer entlangziehen, Trinkwasser für die Versorgung der Stadt, aber auch das Wasser für unsere Steganlage gewonnen.

Rund um unsere Steganlage gelten daher äußerst scharfe Bestimmungen zum Schutz des Trinkwassers.

 

Müllentsorgung, Altöl, Bilgenwasser, Abwässer

Jeder Bootsbetreiber ist verpflichtet, die bei ihm anfallenden Sonderabfälle (z. B. Altöl) selbst fachgerecht zu entsorgen. Für normalen Hausmüll stehen Sammelbehälter auf der Steganlage zur Verfügung. Es wird jedoch empfohlen, den Müll soweit wie möglich mitzunehmen.

Bilgenwasser, in der Regel versetzt mit Fett-, Öl- und Treibstoffresten, ist wassergefährdend und muss daher durch spezielle stationäre oder mobile Bilgenwassersammelstellen fachgerecht entsorgt werden.

Ab dem 01.01.2005 sind für alle Boote auf der Ostsee Fäkal- und Abwassersammeltanks vorgeschrieben.

In Berlin gibt es zurzeit 4 Entsorgungsstationen für die Entsorgung von Fäkalien und Abwässern.

Adressen bzw. Telefonnummern von Entsorgungseinrichtungen kann Ihnen unser Hafenmeister nennen.

Zur Bootspflege dürfen keine chemischen Mittel verwendet werden. Den Mitgliedern steht ein Hochdruckreiniger zur Verfügung.

Ebenfalls ist darauf zu achten, dass kein Schleifstaub ins Wasser gelangen kann.

 

Treibstoff

Der Transport von Treibstoff in Kanistern ist auf dem Landweg zur und in der Anlage unzulässig.

Kunststoff-Kanister dürfen nicht älter als 10 Jahre sein - beachten Sie das aufgeprägte Herstellungdatum!

 

Flautenschieber

Gemäß der Auflage in der wasserbehördlichen Genehmigung gibt es in unserer Anlage keine Zweitakt-Motoren. Durch Fehlbedienung kann es jedoch auch bei den Viertakt-Flautenschiebern gelegentlich zu Zwischenfällen kommen.

Es muss unbedingt beachtet werden, dass Außenborder beim Transport, beim Lagern und beim Ankippen am Boot auf der vorgeschriebenen Seite liegen. Diese ist von Hersteller zu Hersteller unterschiedlich; bei Yamaha-Motoren ist es z. B. die Seite mit der Steuerpinne. Um das Austreten von Motoröl zu verhindern und eine Beschädigung des Zylinderkopfs durch Wasser zu vermeiden, sollten Sie den Motor möglichst aufrecht halten und im Zweifel die Betriebsanleitung lesen.

 

Antifouling

Die heute üblichen Unterwasser-Anstriche, sog. Antifoulings, sind zwar frei von dem für Sportboote verbotenen TBT, enthalten aber geringe Mengen anderer biozider Wirkstoffe (z. B. Kupfer), die langsam an das Wasser abgegeben werden.

Anders als in anderen Ländern gibt es hierzu bei uns noch keine rigiden Vorschriften.

Die Entwicklung und Erprobung verschiedener umweltschonender Technologien ist aber im Gange, und wir sollten uns über den Stand der Technik informiert halten und auch die gemachten praktischen Erfahrungen austauschen. Beispielsweise muss auf unseren Binnengewässern längst nicht so viel Chemie eingesetzt werden wie im Salzwasser, um das Boot frei von Bewuchs zu halten.

 

Doch noch ein rechtlicher Hinweis

Wer glaubt, hier gehe es bloß um die Vermeidung von Kavaliersdelikten, der nimmt die Sache zu leicht: „Verunreinigung eines Gewässers“, „Umweltgefährdende Abfallbeseitigung“ und „Gefährdung schutzbedürftiger Gebiete“ sind Straftaten. Nachzulesen im Strafgesetzbuch §§ 324 ff.

 

Aktiver Umweltschutz

Soviel zum Vermeiden von Umweltbeeinträchtigungen. Wir betreiben aber auch aktiven Umweltschutz, z. B. durch regelmäßiges Reinigen der Uferzone von Müll und mehrfaches Anpflanzen von Schilf und Sträuchern.

 

Ein WWW-Link

Hier noch ein Hinweis auf die sehr informativen Umweltschutzseiten des DSV!

 

Der Umweltschutzbeauftragte

Wie es sich für einen ordentlichen Segelverein gehört, haben wir natürlich auch einen Umweltschutzbeauftragten, den Sie bei weiteren Fragen gerne ansprechen können:

Tadeusz Dziadula, Tel. +49 (30) 803 71 37.

Unser Umweltschutzbeauftragter hält sich und den Verein über aktuelle Umweltschutzfragen auf dem Laufenden, berichtet regelmäßig auf den Mitgliederversammlungen und ist als Hafenmeister ohnehin der Ansprechpartner für alle praktischen Fragen.